Februar 2016 // Pressemitteilung
Ist das „EU-US Privacy Shield“ ein neuer „sicherer Hafen“?
Land in Sicht – oder nicht? Nach dem Aus für das Safe-Harbor-Abkommen hatte die Artikel-29-Datenschutzgruppe der Europäischen Kommission gefordert, dass bis Ende Januar 2016 eine Alternativlösung für die Speicherung personenbezogener Daten in den USA gefunden werden müsse.
Nach Ablauf dieser Frist kündigte die Gruppe Durchsetzungsmaßnahmen europäischer Datenschutzbehörden an – dies könnten Abmahnung, Unterlassungsklagen oder Ähnliches sein. Nun steht zumindest der Name der Nachfolgeregelung fest: „EU-US Privacy Shield“. Der genaue Text wird derzeit noch erarbeitet, wobei bereits jetzt einige Kritiken laut werden.
In einem Update des Whitepapers „Safe-Harbor-Urteil des EuGH – Gründe für eine Datenspeicherung in der EU“ schildert Datenschutzexperte und Jurist Dr. Thorsten Hennrich (BMT, Frankfurt) alle Hintergründe sowie Fragestellungen und Lösungsansätze für deutsche Unternehmen, die bisher zum Beispiel Cloud-Dienste in den USA genutzt haben.
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