Vertriebliche Beratung:
NIS2 Directive
Blog

|

13.12.2023

NIS2-Anforderungen: Ihr Guide durch den Paragrafen-Dschungel

Daniel Graßer
Die Europäische Union hat in den letzten Jahren verstärkte Maßnahmen zur Verbesserung der Cybersecurity in Europa ergriffen. Die Network and Information Security Directive 2 (NIS2) ist ein bedeutender nächster Schritt in diese Richtung. Diese Richtlinie verlangt von Organisationen, dass sie ihre Sicherheitsmaßnahmen verstärken, um die digitale Infrastruktur in der EU vor Cyberbedrohungen zu schützen. Die Umsetzung hat dabei bis zum 17. Oktober 2024 zu erfolgen. Wir haben für Sie die Richtlinie durchgearbeitet und eine Zusammenfassung der wichtigsten NIS2-Anforderungen erstellt.

Worum geht es bei NIS2?

NIS2 ist eine Erweiterung der ursprünglichen NIS-Richtlinie, die darauf abzielt, die Widerstandsfähigkeit und Sicherheit der digitalen Infrastruktur in der EU zu stärken. NIS2 soll sicherstellen, dass Unternehmen und Organisationen in kritischen Sektoren angemessene Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, um Cyberangriffe zu verhindern und effektiv darauf zu reagieren. Sie soll zudem eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten schaffen, um die europäische Cybersicherheit zu fördern.

Warum braucht es eine solche Richtlinie?

Die Kehrseite der fortschreitenden Digitalisierung ist die steigende Bedrohung durch Cyberkriminalität. Die vom Digitalverband Bitkom ermittelten Schäden durch Cyberkriminalität in Deutschland belaufen sich laut Wirtschaftsschutzbericht 2022 auf 203 Milliarden Euro. Doch nicht nur die Wirtschaft, sondern kritische Infrastrukturen (KRITIS) oder öffentliche Einrichtungen sind – auch aufgrund der politischen Lage – heute einem erheblichen Risiko durch Cyberkriminalität ausgesetzt. Der Ausfall kritischer Einrichtungen und Dienste kann schwerwiegende Folgen für das Funktionieren unserer Gesellschaft, der Wirtschaft und der öffentlichen Sicherheit haben.

Welche Rolle spielt der „Stand der Technik“?

Der Stand der Technik im Bereich der Cybersicherheit ist dynamisch und entwickelt sich aufgrund neuer Bedrohungen, technologischer Entwicklungen und bewährter Verfahren ständig weiter. Daher erfordert dessen Einhaltung, dass Unternehmen ihre Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig überprüfen, aktualisieren und anpassen, um den aktuellen Herausforderungen und Standards gerecht zu werden. Die Anforderung, dem Stand der Technik zu entsprechen, ist ein wesentlicher Aspekt der NIS2-Richtlinie. Damit wird sichergestellt, dass Organisationen wirksam auf aktuelle und zukünftige Bedrohungen reagieren und die Integrität ihrer digitalen Infrastruktur gewährleisten können.

Wen betrifft NIS2?

Die NIS2-Richtlinie betrifft verschiedene Akteure in der EU, insbesondere – aber nicht ausschließlich – Organisationen in kritischen Sektoren. Dazu gehören Unternehmen in den Bereichen Energie, Versorger, Verkehr, Banken und Finanzen, Gesundheit sowie digitale Dienstleistungen. Voraussichtlich werden rund 29.000 Unternehmen und Organisationen in Deutschland betroffen sein. Jedoch hängt die tatsächliche Zahl davon ab, was im deutschen NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) stehen wird, das die EU-Richtlinie in deutsches Recht überführt.
Wesentliche BereicheWichtige Bereiche
EnergiePost- und Kurierdienste
Verkehr und TransportAbfallwirtschaft
BankwesenProduktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen
FinanzmärkteProduktion, Verarbeitung und Handel von Lebensmitteln
GesundheitswesenVerarbeitendes Gewerbe, Herstellung von Waren
TrinkwasserAnbieter digitaler Dienste
AbwasserForschungseinrichtungen
Digitale Infrastruktur
Banken und Finanzmärkte
Öffentliche Verwaltung
Weltraum

Übersicht der betroffenen Sektoren nach NIS2.

Was beinhaltet das kommende NIS2-Gesetz?

Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 umsetzen. Danach muss die EU-Kommission die Anwendung der Richtlinie regelmäßig überprüfen und dem Parlament und dem Rat erstmals bis zum 17. Oktober 2027 sowie danach alle 36 Monate Bericht erstatten.

Für betroffene Organisationen in den Mitgliedsstaaten legt die NIS2-Richtlinie verschiedene Verpflichtungen fest:

1. Meldepflicht für Zwischenfälle

Organisationen müssen erhebliche Cyberincidents innerhalb von 72 Stunden an die nationalen Behörden melden. Dies ermöglicht es den Behörden, schnell auf Bedrohungen zu reagieren und die Auswirkungen zu minimieren.

2. Sicherheitsmaßnahmen

Die Geschäftsführung ist dazu angehalten, die Umsetzung der Maßnahmen zu überwachen. Dabei haftet sie für Verstöße. Die Teilnahme an entsprechenden Schulungen ist verpflichtend und muss auch den Mitarbeitenden angeboten werden.

MaßnahmeErläuterung
RisikoanalyseKonzepte in Bezug auf die Risikoanalyse und Sicherheit für Informationssysteme
Incident ManagementBewältigung von Sicherheitsvorfällen
Business Continuity, Incident Handling, Disaster Recovery Aufrechterhaltung des Betriebs, wie Backup-Management und Wiederherstellung nach einem Notfall, und Krisenmanagement
Sicherheit der Lieferkette Sicherheit der Lieferkette einschließlich sicherheitsbezogener Aspekte der Beziehungen zwischen den einzelnen Einrichtungen und ihren unmittelbaren Anbietern oder Diensteanbietern
Netz- und Informationssysteme Sicherheitsmaßnahmen bei Erwerb, Entwicklung und Wartung von Netz- und Informationssystemen, einschließlich Management und Offenlegung von Schwachstellen
Auditierung Konzepte und Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit
Cyberhygiene & Awareness Grundlegende Verfahren im Bereich der Cyberhygiene und Schulungen im Bereich der Cybersicherheit
Verschlüsselung Konzepte und Verfahren für den Einsatz von Kryptografie und gegebenenfalls Verschlüsselung
Personal & Zugriffskontrolle Sicherheit des Personals, Konzepte für die Zugriffskontrolle und Management von Anlagen
Authentifizierung & sichere Kommunikationswege Verwendung von Lösungen zur Multi-Faktor-Authentifizierung oder kontinuierlichen Authentifizierung, gesicherte Sprach-, Video- und Textkommunikation sowie gegebenenfalls gesicherte Notfallkommunikationssysteme innerhalb der Einrichtung

Risikomanagementmaßnahmen nach Kapitel IV, Artikel 21 der EU-NIS2-Richtlinie

3. Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit

Unternehmen und öffentliche Verwaltungen müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Cybersecurity umsetzen. Dies umfasst die Sicherung von Netzwerken und Systemen sowie die Implementierung von Sicherheitsrichtlinien.

Sanktionen bei Verstößen

Bei Verstößen gegen die NIS2-Richtlinie (Risikomanagementmaßnahmen, Art. 21 und Meldepflicht, Art. 23) können Geldstrafen und andere Sanktionen verhängt werden. Es drohen je nach Kritikalität der Einrichtung Höchstbeträge von mindestens zehn bzw. sieben Millionen Euro bzw. zwei Prozent oder 1,4 Prozent des weltweiten Umsatzes im Vorjahr.

Tipp: B3S als Orientierung zu NIS2-Anforderungen

Soweit verfügbar, können Unternehmen sich an den B3S (Branchenspezifische Sicherheitsstandards) orientieren, um sich auf die kommenden NIS2-Anforderungen vorzubereiten. Laut BSI können KRITIS-Betreiber oder deren Verbände in diesen konkretisieren, wie die Anforderungen an den „Stand der Technik“ erfüllt werden können. Die B3S können dem BSI zur Feststellung der Eignung vorgelegt werden und sind anschließend über die BSI-Website abrufbar.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines B3S besteht zwar nicht, es eröffnet den Branchen allerdings die Möglichkeit, auf Basis der eigenen Expertise selbst Spezifikationen zum Stand der Technik zu formulieren. Darüber hinaus besteht für Betreiber, die sich nach einem solchen anerkannten B3S auditieren lassen, Rechtssicherheit hinsichtlich des Standes der Technik, der bei einem Audit gefordert und überprüft wird.

NIS2-Anforderungen: Was empfehlen wir bei plusserver?

Klären Sie zunächst, ob Ihre Organisation voraussichtlich von NIS2 betroffen sein wird. Unabhängig davon sollten Sie Richtlinien wie NIS2 als Chance begreifen, um Ihre Cybersicherheit anhand der Anforderungen zu überprüfen und die Resilienz Ihrer Organisation zu stärken. Dies empfiehlt sich auch dann, wenn Ihr Unternehmen nicht durch NIS2 reguliert sein wird.

  • Risikomanagement: Führen Sie regelmäßige Risikobewertungen durch, um die spezifischen Bedrohungen und Schwachstellen Ihres Unternehmens zu identifizieren. Dazu gehört das Erstellen einer Asset-Liste, eine Analyse Ihrer Assets auf mögliche Schwachstellen sowie die Einschätzung, wie hoch die Gefährdung pro Asset ist. Auf Basis dieser Risikoanalyse lassen sich geeignete Schutzmaßnahmen ableiten.
  • Sicherheitsmaßnahmen: Implementieren Sie angemessene Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich Zugriffskontrollen, Verschlüsselung und Monitoring. Dazu gehört auch, bereits in die Beschaffung oder Entwicklung von IT-Komponenten entsprechende Sicherheitsaspekte zu integrieren. Eine sorgfältige Cyberhygiene (regelmäßige Updates und Patches) sollte ohnehin gelebte Praxis im Unternehmen sein, von Backups ganz zu schweigen.
  • Incident-Response-Plan: Erstellen Sie einen gut durchdachten Vorfallreaktionsplan, um sicherzustellen, dass Sie auf Cybervorfälle schnell und effektiv reagieren können. Dieser Plan sollte die Erkennung, Untersuchung und Reaktion auf Incidents umfassen. Er geht Hand in Hand mit einer wirkungsvollen Business-Continuity-Strategie sowie einem Recovery-Konzept, um auch im Fall der Fälle schnell wieder handlungsfähig zu werden (Disaster Recovery).
  • Schulung und Sensibilisierung: Mitarbeitende sind nach wie vor eines der größten Einfallstore für Cyberkriminelle. Die Methoden des Social Engineerings werden immer ausgefeilter und Phishing-Mails sind kaum noch von echten zu unterscheiden. Schulen Sie daher Ihre Mitarbeitenden und stärken Sie die Awareness für Sicherheitsrisiken. Vermitteln Sie Best Practices, um menschliche Fehler zu minimieren.
  • Supply-Chain-Management: Ebenso relevant wie Ihre eigenen Sicherheitsmaßnahmen sind die Maßnahmen Ihrer Zulieferer. Achten Sie besonders auf Zertifizierungen wie ISO 27001 sowie bei Cloud-Anbietern auf ein BSI-C5-Testat.
  • Bewertung der Wirksamkeit: Um eine nachhaltige NIS2-Compliance zu erzielen, müssen die ergriffenen Maßnahmen regelmäßig im Rahmen von Audits und Bewertungen überprüft werden. In diesen Kontext gehört auch eine beständige Anpassung des Risikomanagements und die Ermittlung neuer möglicher Schwachstellen. Hier bieten sich beispielsweise Penetrationstests oder umfassende simulierte Angriffe an.

plusserver-Lösungen, die bei der Umsetzung von NIS2 unterstützen

Security-Beratung/ConsultingSecurity-LösungenZertifizierte Infrastruktur
Pentests und Audits SOC as a ServiceStandorte in DE
Awareness-TrainingsEDR as a ServiceISO 27001
(jeweils durch Partner)Security ScannerBSI C5 (Typ-II)
Workload Protection
Next Gen Firewall
DDoS-Schutz
Backup/Disaster Recovery
NIS2-Assessment

Mit einem umfassenden Security-Portfolio, deutschen Cloud-Lösungen und einem breiten Partner-Ökosystem kann plusserver bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie NIS2, aber auch SiG 2.0, unterstützen.

Ihre NIS2-Checkliste

Stehen Sie mit Ihrer NIS2-Strategie noch am Anfang? Unser Whitepaper beantwortet Ihre Fragen zur NIS2-Compliance: Sind Sie betroffen, welche Maßnahmen erfordert NIS2 und mit welchen Lösungen erfüllen Sie die Anforderungen?

Nutzen Sie jetzt unsere Checkliste und stellen Sie Ihre Organisation resilient und zukunftsfähig auf.

Über den Autor

Daniel Graßer verantwortet seit Juni 2022 als Senior Director of Security Services das Security Portfolio & Services sowie die dazugehörige Strategie bei plusserver. Das Leistungsportfolio umfasst neben hochstandardisierten Cloud-Produkten u. a. Themen wie Security as a Service, Anti-Ransomware-Strategien bis hin zum Betrieb von SOC-Leistungen.

Weiterführende Inhalte

Blog

EDR Security: Schützen Sie Ihr Business mit Managed Services

Managed EDR Security erleichtert Bedrohungserkennung und Datenschutz mit Endpoint Detection & Response.
Blog

Security Operations Center (SOC): Der Königsweg der IT-Security?

Ein Security Operations Center (SOC) gehört zu den zentralen Bausteinen eines durchdachten IT-Security-Prozesses.
Download

Merkblatt zu NIS2

Erfahren Sie die wichtigsten Fakten zur Security-Richtlinie auf einen Blick.
Download

NIS2-Assessment

Ready für NIS2? Unsere Security-Consultants finden es heraus und erstellen einen individuellen Fahrplan für Ihre nächsten Schritte.
Event

Cloud TechCenter Days

Die Cloud TechCenter Days sind ein Booster für Ihr Cloud-Projekt und Kundenvorhaben. Das PLUS: spannende Use Case und eine Datacenter Tour.