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plusserver-Blog: OZG 2.0
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24.07.2023

OZG 2.0 und die Frage nach der Verwaltungscloud

Inga Richrath
Wir befinden uns in der entscheidenden Phase mit Blick auf die Zukunft der digitalen Verwaltung in Deutschland. Stichwort “OZG 2.0”. Doch was genau hat es damit auf sich? Und welche Rolle spielt künftig Open Source bei der Digitalisierung der Verwaltung?

Was ist das OZG?

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) war 2017 in seiner ersten Fassung der Versuch, den Zugang der Bürger:innen zu digitalen Verwaltungsportalen zu regeln. Die Idee: ein “Portalverbund”, über den auf Verwaltungsdienstleistungen sicher online zugegriffen werden kann. Innerhalb von fünf Jahren sollte der Onlinezugang funktionieren, und Bund und Länder (inklusive Kommunen) sollten zur Umsetzung verpflichtet werden. Ziel des OZG: den elektronischen Gang zur Behörde unkompliziert und sicher gestalten.

Für die IT-Strukturen der Verwaltung bedeutet das eine Mammutaufgabe: Die bislang heterogenen IT-Systeme sollten sukzessive zusammengeführt und interoperabel gestaltet werden. Das Ziel: die deutsche Verwaltungscloud. Doch trotz gesetzlicher Frist (Ende 2022) geschah zunächst wenig.

Was soll sich mit dem OZG 2.0 ändern?

Mit der Änderung des OZG (OZG 2.0) soll wieder Schwung in das Projekt kommen. Entsprechende Beschlüsse wurden Ende Mai im Bundeskabinett verabschiedet. Anfang Juli stimmte der Bundesrat über seine Änderungswünsche ab – schließlich handelt es sich beim OZG 2.0 um ein zustimmungspflichtiges Gesetz, das Länderkompetenzen betrifft.

Auch weiterhin ist die Rede von Interoperabilität sowie der Veröffentlichung von Standards einer Verwaltungsdigitalisierung “in strukturierter Form digital an zentraler Stelle”. Zudem soll die vollständige Digitalisierung der Verwaltungsleistungen festgeschrieben werden. End-to-End-Digitalisierung der Verwaltung bedeutet hier nicht nur ein etwaiges Portal für die Bürger:innen (Frontend), sondern auch ein digitalisiertes Backend (also die Systeme zur internen Verarbeitung). Dabei soll “vorrangig Software mit offenem Quellcode und offenen Schnittstellen” zum Einsatz kommen, auch um die digitale Souveränität zu stärken.

Welche Rolle spielt Open Source am Ende wirklich für die Verwaltungscloud?

Der Verweis auf Open Source und offene Standards im Gesetzestext ist ein wichtiger Schritt, doch ohne entsprechende Fixierung von Open-Source-Referenzimplementierungen in den Beschlüssen bleibt das Vorhaben hinter den Erwartungen vieler IT-Expert:innen zurück.

Der Grund: Ohne diese Referenzimplementierungen besteht keine Klarheit über Art und Weise der Programmierung von bestehenden und künftigen Lösungen. Wenn die technischen Spezifikationen eines Standards nicht budgetiert, projektiert und dokumentiert werden, kann kein interoperables System entstehen, das verschiedene kompatible Lösungen kombiniert. An dieser Stelle macht es sich die Bundesregierung vermeintlich leicht, und spricht vom Einsatz von Open-Source-Software sowie gängigen und bewährten offenen Standards und Schnittstellen, “wo es technisch möglich und wirtschaftlich” ist.

Datenhoheit und Wirtschaftlichkeit nicht gegeneinander aufwiegen

Die Bedenken hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit haben durchaus ihre Berechtigung und es wäre naiv zu verlangen, dass alle Prozesse und Lösungen in Open Source neu aufgesetzt werden. Doch gerade bei der Datenverarbeitung von Bürger:inneninformationen muss die Politik bei aller Pragmatik die rote Linie ansetzen – auch um das Vertrauen in einen digitalen Staat nicht zu gefährden. Datenhoheit muss der zentrale Punkt in der Digitalisierungsstrategie der Verwaltung werden und bleiben. Und dort, wo es für die Datenhoheit absolut erforderlich ist, muss Open Source verpflichtend sein.

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Über den Autor

Inga Richrath arbeitet seit 2016 bei plusserver und ist verantwortlich für Public Relations und Public Affairs.

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